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Stornierungsbedingungen

 

Artikel 9 Stornierungen


9.1 Stornierung durch den Kunden
Allgemeines 9.1.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Verpflegungsvertrag zu stornieren, es sei denn, er bietet gleichzeitig an, die unten aufgeführten Beträge unwiderruflich zu zahlen. Jede Stornierung muss ein solches Angebot enthalten. Ein solches Angebot gilt als angenommen, wenn der Verpflegungsbetrieb das Angebot nicht unverzüglich ablehnt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und datiert sein. Aus einer mündlichen Stornierung kann der Kunde keine Rechte herleiten. Die Bestimmungen von Artikel 9 gelten unbeschadet der anderen Artikel.


9.1.2 Der Verpflegungsbetrieb kann spätestens einen Monat vor der ersten Verpflegungsdienstleistung im Rahmen des betreffenden Verpflegungsvertrags aufgefordert werden, dem Kunden zu erklären, dass er bestimmte Personen als Gruppe betrachten wird. Auf welche Personen sind dann alle Bestimmungen für Gruppen anzuwenden.


9.1.3 Artikel 13.1 und 14.6 gelten auch für Stornierungen.
9.1.4 bei Nichterscheinen ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Reservierungswert zu zahlen.

9.1.5 Wenn nicht alle vereinbarten Verpflegungsleistungen storniert werden, gelten für Verpflegungsleistungen die nachstehenden Bestimmungen anteilig.


9.1.6 wenn eine oder mehrere vereinbarte Verpflegungsleistungen ganz oder teilweise storniert werden, gelten die Bestimmungen in den folgenden Artikeln plus 4 Monate, wenn der Reservierungswert der Verpflegungsleistung(en) den entsprechend berechneten Wert der anderen Verpflegungsleistungen übersteigt, die der Verpflegungsbetrieb in dem Zeitrahmen erbringen kann, in dem Verpflegungsleistungen erbracht werden.


9.1.7 Etwaige Beträge, die der Verpflegungsbetrieb im Hinblick auf die Verpflegungsvereinbarung zum Zeitpunkt der Stornierung bereits vom Kunden an Dritte zu zahlen hat, sind dem Verpflegungsbetrieb jederzeit in vollem Umfang zu erstatten, sofern der Verpflegungsbetrieb den entsprechenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die betreffenden Beträge vermindern den in den folgenden Bestimmungen genannten Reservierungswert.

 

9.2 Stornierung von hotelunterkünften/übernachtungen


9.2.1 Gruppen (10 oder mehr)
Wenn für eine Gruppe eine Reservierung für eine reine Hotelunterkunft mit oder ohne Frühstück vorgenommen wird, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes: a. Bei einer Stornierung mehr als 1 Monat vor dem Zeitpunkt, zu dem der Verpflegungsvertrag im Rahmen des Vertrages geschlossen werden soll, dem "Stichtag", ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Hotel eine Zahlung zu leisten. b. Bei einer Stornierung mehr als 21 Tage vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 35 % des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen. c. bei einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 60% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen. d. bei einer Stornierung mehr als 7 Tage vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 85% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen. e. bei einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem Anreisedatum ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reservierungswertes an den Hotelbetrieb zu zahlen.


9.2.2 Einzelpersonen
Wenn eine Reservierung nur für eine Hotelunterkunft, entweder mit oder ohne Frühstück, für eine oder mehrere Einzelpersonen vorgenommen wird, gilt für die Stornierung dieser Reservierung Folgendes
a. Im Falle einer Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem der Verpflegungsvertrag im Rahmen des Vertrages zustande kommen soll, dem "Datum des Inkrafttretens", ist der Kunde nicht verpflichtet, irgendeine Zahlung an das Hotel zu leisten.
b. im Falle einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Datum des Inkrafttretens ist der Kunde verpflichtet, 100% des Buchungswertes an das Hotel zu zahlen.

(Eine Gruppenbuchung gilt als 1 Buchung. Bei Änderungen innerhalb der Gruppenbuchung gelten ebenfalls die oben genannten Stornierungsbedingungen).